§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Anwendungsbereich:
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Elektrotechnik Düsterloh (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern, Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Wallboxen) sowie sonstigen elektrischen Installationen (nachfolgend zusammen „Anlage“). Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch Unternehmern (§ 14 BGB).
Abweichende Bedingungen:
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Individuelle Vereinbarungen:
Individuelle Abreden im Angebot oder Vertrag (einschließlich technischer Spezifikationen, Leistungsbeschreibungen und Preise) haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote:
Angebote, Kostenvoranschläge oder auf der Website präsentierte Leistungen des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits ein Angebot zum Vertragsschluss abzugeben.
Vertragsangebot des Kunden:
Die Bestellung, Beauftragung oder Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Kunde ist daran 14 Tage ab Abgabe gebunden, sofern im Angebot keine abweichende Frist angegeben ist.
Annahme:
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot des Kunden innerhalb der Bindungsfrist annimmt. Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung in Textform oder konkludent durch Beginn der Ausführung. Schweigen gilt nicht als Annahme.
Abänderungen und verspätete Annahme:
Nimmt der Kunde ein Angebot nach Fristablauf oder mit Änderungen an, gilt dies als neues Angebot des Kunden, das der Auftragnehmer ausdrücklich annehmen muss.
Subunternehmer:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen und haftet für deren Verschulden wie für eigenes.
§ 3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag oder Angebot.
Der Auftragnehmer schuldet die schlüsselfertige Erstellung der vereinbarten Anlage einschließlich Lieferung, Montage und Installation aller erforderlichen Komponenten.
Optionale Zusatzleistungen (z. B. Projektplanung, Genehmigungsservice, Netzanschlussanmeldung, Inbetriebnahme, Monitoring, Wartung) werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Nicht geschuldete Leistungen:
Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet,
- die bauliche Eignung (Statik, Dachabdichtung u. ä.) zu prüfen, 
- Genehmigungen einzuholen, oder 
- einen Anschluss an bestehende Blitzschutzanlagen herzustellen. 
Diese Leistungen obliegen dem Kunden (§ 4).
Stand der Technik:
Alle Leistungen werden nach den geltenden technischen Vorschriften und dem Stand der Technik ausgeführt.
Ertragsprognosen:
Prognosen zu Energieerträgen sind unverbindliche Schätzungen und keine zugesicherte Eigenschaft.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dem Auftragnehmer und dessen Beauftragten freien Zugang zu den Arbeitsbereichen zu gewähren und erforderliche Vorleistungen zu erbringen, insbesondere:
- Sicherstellung der statischen und elektrischen Eignung des Gebäudes, 
- Bereitstellung von Ersatzdachziegeln oder Montageflächen, 
- Bereitstellung einer funktionsfähigen Internetverbindung (falls erforderlich), 
- Einholung aller notwendigen Genehmigungen, Zustimmungen und Vollmachten. 
Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend, und der Auftragnehmer kann Mehraufwand ersetzt verlangen.
§ 5 Ausführungsfristen und Änderungen
Genannte Fristen sind unverbindliche Zieltermine, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Auflagen, Lieferengpässe oder Mitwirkungsverzögerungen des Kunden verlängern die Ausführungsfristen angemessen.
Der Auftragnehmer darf zumutbare Teillieferungen erbringen und gleichwertige Ersatzprodukte liefern, wenn technische Notwendigkeiten oder Lieferprobleme dies erfordern.
Wesentliche Änderungen, die den Leistungsumfang oder Preis betreffen, bedürfen der Zustimmung des Kunden.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder Vertrag.
Kommt der Kunde in Verzug, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen gemäß § 288 BGB verlangen und Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten.
§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Der Kunde darf die Ware vor Eigentumsübergang nicht weiterveräußern oder belasten.
Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer den Betrieb der Anlage technisch deaktivieren, sofern dies ohne dauerhafte Beeinträchtigung möglich ist.
§ 9 Abnahme
Nach Fertigstellung teilt der Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft mit.
Die Abnahme erfolgt gemeinsam durch ein schriftliches Abnahmeprotokoll.
Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sondern sind als Vorbehalt zu vermerken.
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.
§ 10 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Die Frist beträgt:
- 5 Jahre bei Bauwerken, 
- 2 Jahre bei sonstigen Leistungen an Verbraucher, 
- 1 Jahr bei Unternehmern. 
Keine Gewähr besteht bei:
- unsachgemäßer Nutzung, 
- Fremdeingriffen oder Änderungen, 
- ungeeigneter Bau- oder Elektrostruktur, 
- ausdrücklich gegen Empfehlung des Auftragnehmers gewählten Komponenten. 
Liegt ein Mangel vor, erfolgt Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt diese fehl, kann der Kunde mindern oder – bei erheblichen Mängeln – zurücktreten.
§ 11 Haftung
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vorhersehbaren, typischen Schaden.
Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
Von diesen Beschränkungen unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 12 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO, BDSG).
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
Die Datenschutzerklärung ist auf der jeweiligen Website des Auftragnehmers abrufbar.
§ 13 Widerrufsrecht (für Verbraucher)
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt wurde, bevor der Widerruf erklärt wurde.
Die Widerrufsbelehrung wird dem Kunden separat in Textform bereitgestellt.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
Für Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers; für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 15 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.